AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienanlage am Schlosspark Lötze
Wir freuen uns, Sie in unserer Ferienanlage begrüßen zu dürfen. Die folgenden AGB/Regeln helfen Ihnen und uns zur Wahrung der jeweiligen Rechte aller Beteiligten beizutragen. Unsere AGB stellen die rechtliche Grundlage für jede Art der Vermietung dar. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie unsere AGB und es kommt ein Mietsverhältnis zwischen Ihnen und uns für unsere Apartments und/oder Bungalows (folgend Mietobjekte genannt) zustande.
1. Buchung / Vertragsabschluss
1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande, indem wir Ihre Buchung, die Sie persönlich, auf einer Internetseite, telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail für unsere Mietobjekte vornehmen, annehmen. Die Annahme hat in geeigneter Weise zu erfolgen. Hier üblicherweise durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung. Aber auch persönliche oder fernmündliche Zusagen sind üblich und zulässig.
1.2. Der Mieter/ Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Mietobjekts, soweit es sich bei der Verfügbarkeit um mehrere durchschnittlich vergleichbare handelt. Mit Vertragsabschluss und verbindlicher (mündlicher/schriftlicher) Vermietbestätigung ist dem Mieter das jeweilige Quartier zugesichert. Sollten die vereinbarten Räumlichkeiten wider erwarten nicht zur Verfügung stehen, so verpflichtet sich der Vermieter, für adäquaten Ersatz zu sorgen.
1.3. Die Apartments sind für jeweils 4 Personen vorgesehen. Auf Wunsch ist auch eine Aufbettung möglich. Hier wird die Anzahl vom Vermieter individuell festgelegt. Ein Anspruch auf Aufbettung besteht nicht. Die Anzahl der Gäste wird vom Mieter direkt bei Buchung angemeldet. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden.
1.4. Eine Unter- oder Weitervermietung oder anderweitig ähnliches Verhalten ist unzulässig und wird bei Bekanntwerden unverzüglich rechtlich verfolgt.
1.5. Die gewerbliche (auch freiberufliche) Nutzung ist grundsätzlich gestattet, aber zwingend vor der Anmietung gesondert zu vereinbaren. Hierzu zählen u.a. Seminarveranstalter, Vereine usw. usf. – die Ver-/Absicherung von Veranstaltungen/ Seminaren u.a. liegt in der Verantwortung der Mieter. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an.
2. Mietgegenstand
2.1. Der Vermieter vermietet an den Auftraggeber (folgend Mieter genannt) eine oder mehrere Mietobjekte. Die Ausstattung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten.
2.2. Die Mietobjekte sind entsprechend vollständig eingerichtet und werden mitsamt dem darin befindlichen Inventar vermietet. Die Mieter verpflichten sich, die Wohneinheit nebst Inventar und das vorhandene Gelände pfleglich zu behandeln. Am Ende der Mietzeit sind die Mieteinheiten und das vollzählige Inventar im gleichen Zustand, wie beim Einzug, dem Vermieter zu übergeben. Während der Mietzeit an dem Mietobjekt, durch den Mieter oder deren Besucher, verschuldete Schäden sind dem Vermieter anzuzeigen und in voller Höhe zu ersetzen. Die Kosten üblichen Verschleißes, daraus gefolgter Defekte und Abnutzung, trägt der Vermieter.
2.3. Der Vermieter übergibt den Mietern bei Anreise für die Dauer der Mietzeit zwei Wohnungsschlüssel. Die Schlüssel sind bei Beendigung der Miete an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für die ausgehändigten Schlüssel und wird finanziell in voller Höhe zur Verantwortung gezogen, wenn bei vom Mieter zu verantwortenden Verlust, die Schließanlage ergänzt / erneuert werden muss.
2.4. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
2.5. Stellt der Mieter bei Bezug der Mietobjekte fest, dass diese nicht der Beschreibung entsprechen, oder stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich vor Ingebrauchnahme beim Vermieter anzuzeigen. Nutzt der Mieter trotzdem die Mietsache, werden eventuelle Vorschäden ursächlich ihm zugerechnet. Angezeigte Schäden werden unverzüglich beseitigt. Ist die unverzügliche Beseitigung nicht möglich, wird entsprechend Punkt 1.2. verfahren und für adäquaten Ersatz gesorgt.
3. Mietzeit, Mietpreis, Zahlungsweise
3.1. Der Mietvertrag wird für den Mietzeitraum entsprechend der Buchungsbestätigung abgeschlossen.
3.2. Der Mietpreis für den Mietzeitraum ergibt sich aus der aktuellen Preisliste und der Buchungsbestätigung. Im Mietpreis sind Kosten für Energie-, Heizungs-, Wasser-, und Entsorgungskosten und PKW-Stellplätze enthalten. Weitere Leistungen sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Die Kosten der Endreinigung, Handtücher und Bettwäsche sind im Mietpreis enthalten.
3.3. Der Mietpreis für das Mietobjekt ist im Voraus zu entrichten. Bei Buchungszeiten wird unterschieden. Bei Buchung mindestens 12 Wochen vor Mietbeginn gilt: Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig, die per Banküberweisung auszugleichen ist. 4 Wochen vor Anreise sind üblicherweise die restlichen 80 % des Mietpreises auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.
3.4. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Mietobjekts und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig.
4. Rücktritt
4.1. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen.
4.2. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann er die geleistete 20%-ige Anzahlung nicht zurückfordern. Diese verbleibt beim Vermieter als Aufwandsentschädigung. Die Rücktrittskosten betragen unter Anrechnung der Anzahlung: bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100% des Mietpreises
4.3. Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung) vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen/vertreten, werden für effektive Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon…) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 € pro Auftrag in Rechnung gestellt. Sämtliche Änderungen werden zur Stärkung der Rechtssicherheit schriftlich bestätigt.
4.4. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform.
4.5. Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten: – wenn der Mieter die Einzahlungsfrist laut Buchungsbestätigung/Rechnungstext (außer bei kurzfristigen – Buchungen) nicht einhält, die geleistete 20%-ige Anzahlung ist wegen des bisher angefallenen – Aufwandes nicht rückforderbar – wenn der Mieter die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, -dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.
5. Nutzung der Mietsache
5.1. Unsere Mieter können am Anreisetag ab 15:00 Uhr einchecken und sollten am Abreisetag bis 11:00 Uhr auschecken. Erfolgt eine vorzeitige An-/Abreise als vereinbart, ist der Vermieter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
5.2. Unseren Gästen/Mietern stehen auf dem Grundstück die vorhandenen Parkmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung. Die abgestellten Fahrzeuge sind auf unserem Grundstück nicht extra versichert und es kann keine, über die Fahrzeugversicherung des Halters hinausgehende, Haftung gewährt werden. Die StVO ist einzuhalten.
5.3. Die Nutzung des Mietobjekts ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Das Mindestalter für die Buchung eines Mietobjekts beträgt 18 Jahre.
5.4. Während der Mietzeit ist der Mieter für die Reinhaltung des Mietobjekts selbst verantwortlich. Bei Abreise bitten wir unsere Gäste die Mietobjekte aufgeräumt, das Geschirr gespült und den Müll entsorgt zu verlassen. Container stehen zur Verfügung. Bei Nichteinhaltung werden die entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
6. Urlaub mit Haustieren
6.1. Haustiere sind nicht erlaubt, ggfs. in Ausnahmefällen nach Rücksprache möglich.
7. Rauchen in der Ferienanlage
7.1. Die Mietobjekte sind Nichtraucherwohnbereiche, d.h. in den Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot. Für Raucher stehen die Terrasse und die Außenanlage zur Verfügung.
7.2. Bei Waldbrandwarnstufen 2 (und höher) ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig.
8. Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
9. Sonstiges / Allgemeines
Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten. Die Benutzung der Wege zur Mietsache, dies schließt sowohl die komplette Außenanlage, Parkplatz, Badestelle als auch den Bootssteg ein, erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Datenverwendung
Um eine Buchung vorzunehmen ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten erforderlich. Sie müssen dabei nur die markierten Pflichtfelder angeben (Vorname, Nachname, Anschrift, Kontaktdaten) angeben, sowie die Buchung betreffenden Daten (z.B. Aufenthaltszeitraum). Zudem speichern wir Ihr Buchungsdatum und den Zeitpunkt. Darüber hinaus gehende Angaben sind keine Pflichtangaben. Die von Ihnen auf unserer Webseite angegebenen Daten inklusive eventueller Notizen sind personenbezogene Daten und werden von uns verarbeitet und genutzt, um die Bearbeitung der Buchung und die Erbringung der angeforderten Leistung sicherzustellen. Auch nutzen wir Ihre Daten um Sie bezüglich der Buchung oder bei Ihrem Aufenthalt relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die bei der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.
11. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der gesamten Regelungen dieser AGB. Der Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters, soweit dies zulässig ist. Stand: 01.Mai 2018